Der Weg in die Therapie

Der Einstieg in eine Psychotherapie ist für viele Menschen mit Unsicherheit verbunden. Ich möchte diesen Weg so transparent wie möglich machen.

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Psychotherapeutische Sprechstunde

Der erste Schritt ist die psychotherapeutische Sprechstunde. In diesem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen, ich höre mir Ihr Anliegen an, und wir klären gemeinsam, ob und in welcher Form eine Therapie sinnvoll ist.

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Probatorische Sitzungen

Wenn wir uns entscheiden, gemeinsam weiterzumachen, folgen die probatorischen Sitzungen. Ich erhebe eine ausführliche Anamnese und wir entwickeln gemeinsam ein Verständnis davon, was Sie belastet und was sich verändern soll. Am Ende steht ein konkretes Therapieziel.

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Therapie

Die eigentliche Therapie beginnt - wöchentliche Sitzungen à 50 Minuten. Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen, Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen. Wir arbeiten strukturiert an Ihren Zielen und passen das Vorgehen laufend Ihrer Situation an.

Was kostet Therapie?

Gesetzlich Versichert

Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig - ohne Eigenanteil. Die Sprechstunden und probatorischen Sitzungen sind bereits vor der Genehmigung abgedeckt. Den Antrag auf Kostenübernahme stelle ich gemeinsam mit Ihnen.

Privat versichert & Beihilfe

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte rechnen direkt über ihre Versicherung bzw. den Beihilfeträger ab. Ich stelle eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Bitte klären Sie den Leistungsumfang vorab mit Ihrer Versicherung.

Selbstzahler

Therapie ohne Kassenleistung ist möglich - etwa für mehr Flexibilität oder ohne Eintrag in die Krankenakte. Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Therapie per Video

Einzelsitzungen sind auf Wunsch auch als Videositzung möglich - technisch unkompliziert, über einen datenschutzkonformen Anbieter. Ob dieses Format für Ihr Anliegen geeignet ist, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Was Sie vielleicht noch wissen möchten

Brauche ich eine Überweisung?

Nein. Sie können direkt einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde anfragen - ohne Überweisung.

Ist das, was ich erzähle, vertraulich?

Ja. Die therapeutische Schweigepflicht ist gesetzlich verankert und gilt gegenüber Arbeitgebern, Angehörigen und Krankenkassen ohne Ausnahme. Ausnahmen bestehen nur bei akuter Gefahr für Leib und Leben.

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Absagen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann ich die Sitzung leider nicht über die Krankenkasse abrechnen und muss sie privat in Rechnung stellen.

Wie lange dauert eine Therapie?

Das hängt von Ihrem Anliegen und der bewilligten Therapieform ab. Eine Kurzzeittherapie umfasst 12–24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 oder mehr. Wir besprechen das gemeinsam nach den Probesitzungen.

Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Gruppentherapie?

Einzeltherapie ermöglicht vertrauliche, individuell abgestimmte Arbeit. Gruppentherapie ergänzt das durch direkten Erfahrungsraum - Dinge können erprobt und vertieft werden, die im Einzelsetting nur besprochen werden können. Beide Formate können kombiniert werden.

Kann ich auch ohne Diagnose in Therapie kommen?

Ja. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist explizit dafür gedacht, gemeinsam zu klären, ob und welche Art von Unterstützung sinnvoll ist - ohne dass Sie mit einer fertigen Diagnose kommen müssen.

Fragen zum Ablauf?

Ich beantworte sie gerne persönlich.